Das Gericht lehnt den Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Verfahrens ab.
Im Streit um die Vergabe zentraler Festzelte für das Oktoberfest 2026 hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, die aufschiebende Wirkung einer sofortigen Beschwerde gegen ein vorheriges Urteil der Vergabekammer Südbayern nicht zu verlängern. Damit kann die Landeshauptstadt München die Verträge mit der Schottenhamel-Festhalle und dem Zelt der Paulanerbrauerei unterzeichnen, sodass diese pünktlich aufbauen können. Der Oktoberfestaufbau 2026 beginnt am 29. Juni.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die grundlegende Frage, ob die Zulassung für große Festzelte auf dem Oktoberfest europaweit ausgeschrieben werden muss. Diese Frage ließ das Gericht jedoch bewusst offen.
In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass die Thematik einer „weiteren fundierten Prüfung“ bedürfe und derzeit nicht abschließend beantwortet werden könne. Der Vergabesenat stellte ausdrücklich klar, dass seine Entscheidung nicht als Vorwegnahme der Hauptsache verstanden werden darf.
Ausschlaggebend für die Entscheidung war vielmehr ein praktischer Aspekt: der erhebliche Zeitdruck im Vorfeld des Oktoberfests, das am 19. September 2026 beginnt. Nach Ansicht des Gerichts wäre ein europaweites Vergabeverfahren – einschließlich der anschließenden Planung und des Aufbaus einer großen Festhalle – in der verbleibenden Zeit objektiv nicht mehr realisierbar.
Selbst wenn die Beschwerde der Antragstellerin Aussicht auf Erfolg hätte, so das Gericht, könne sie daraus keinen Vorteil für das bevorstehende Oktoberfest ziehen. Unter diesen Umständen überwog das Interesse der Stadt an einer reibungslosen und fristgerechten Durchführung der Veranstaltung.
